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Webseiten erstellen mit CHEETAH

DSGVO-Einstellungen

Sobald Ihre Webseite Cookies verwendet, die nicht ausschließlich für den technischen Betrieb einer Website notwendig sind, sondern Werbe- und Marktforschungszwecken dienen (also Tracking-Cookies, Targeting-Cookies, Analyse-Cookies sowie Cookies von Social-Media-Websites), muss die entsprechende DSGVO-Richtlinie beachtet werden. Technisch notwendige Cookies dürfen laut dieser Richtlinie ohne vorherige Zustimmung durch den Nutzer automatisch gesetzt werden, jedoch keine Tracking- oder Analytical Cookies. In solchen Fällen müssen Website-Besucher explizit einwilligen, bevor die Cookies nicht notwendige Daten speichern. Dazu dient der zumindest beim erstmaligen Besuch der Webseite aufgeblendetes Cookie-Banner. Damit das ohne Probleme (bzw. Programmieraufwand) geschieht, bietet Builderall „Cheetah“ einen entsprechenden Mechanismus an. Er muss dazu lediglich aktiviert werden. Das geschieht, sobald Sie das Markierungsfeld „Aktivieren“ anklicken, welches aufgeblendet wird, wenn Sie im linken Randmenü ihrer Website „DSGVO Settings“ auswählen:

Damit werden zugleich vier weitere Funktionsbereiche sichtbar, über die Sie direkt Einfluss auf die Farbe und Position der entsprechenden Anzeige sowie auf die Anzeigetexte nehmen können. Insbesondere Letztere sollte Sie zumindest ins Deutsche übersetzen, wenn Sie eine deutschsprachige Website damit ausstatten möchten.
 

Tipp: Versuchen Sie auch hier einen Stil zu wahren, der Ihrem Corporate Design entspricht bzw. von der Farbgebung zur Homepage Ihrer Website passt.

Weiterhin können Sie auch ein sogenanntes „Reset Cookies“ – Button aktivieren und konfigurieren, wenn es für Ihren Anwendungsfall Sinn macht.

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